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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die von uns weitergegebenen Informationen über die von uns angebotenen Objekte vom jeweiligen Eigentümer oder deren Vertreter stammen und von uns auf deren Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Wir übernehmen daher für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung.

Alle Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.

Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen schriftlich auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluß erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist es hierbei nicht nötig, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

Von unserem/unseren Kunden erwarten wir im Erfolgsfalle, d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der von dem Kunden/den Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung unserer Maklercourtage wie folgt :

Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapital- anlagen etc.). Vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer/Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer und Verkäufer jeweils 3%.

Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsübliche Maklerprovision.

Wohnraumvermietung : Das Zweifache der monatlichen Nettomiete vom Mieter = zwei Monatsmieten.

Ladenvermietung : Das dreifache der monatlichen Nettomiete vom Mieter.

Die vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.